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Hausbau ohne Trauschein

Unverheiratet ein Haus bauen – Das müssen Sie beachten!

Viele Paare träumen von einem gemeinsamen Leben in den eigenen vier Wänden, jedoch ohne Trauschein. Der Hausbau ohne Trauschein ist heute nichts Ungewöhnliches mehr, dennoch gibt es einige Dinge zu beachten.

Erst die Hochzeit, dann Kinder, Haus und Baum pflanzen – dieser traditionelle Lebensweg wird nur noch von wenigen Paaren eingehalten. Natürlich ist es phantastisch, wenn beide Seiten auch ohne Eheversprechen in ihre Liebe vertrauen, sie sollten jedoch auf einige wichtige Dinge achten.

Verheiratete Paare genießen nicht nur Vergünstigungen, sondern es gibt viele rechtliche Regelungen für den Fall, dass die Liebe doch nicht bis ans Lebensende hält.

Auch wenn viele ungern darüber nachdenken – gerade als unverheiratetes Paar sind Absprachen für den Fall einer Trennung unerläßlich. Nur so kann ein Rosenkrieg um das gemeinsam gebaute Haus vermieden werden. Auch Regelungen für den Fall, dass einer der Partner verstirbt, sollten getroffen werden, um bei einem solchen Schicksalsschlag zusätzliche Probleme zu vermeiden.

Tipp 1:Klären Sie, wie Sie den Hausbau finanzieren wollen

Wer als unverheiratetes Paar gemeinsam ein Haus baut, muss klären, wie die Baufinanzierung gestaltet wird. Am einfachsten ist es, wenn jeder Partner einen Kredit für das gemeinsame Haus aufnimmt. Leider sind nur wenige Banken zu Sonderregelungen bereit und fordern, dass bei höheren Kreditbeträgen zwei Schuldner voll haften.

Halten Sie die jeweiligen Investitionen fest, die jeder für das gemeinsame Haus getätigt hat. Das stellt sicher, dass nicht eine Partei allein für alles haftet und im Fall einer Trennung auf den Kosten sitzen bleibt. Auch wenn sich beide doch noch für eine Hochzeit entscheiden, ist eine solche Dokumentation wichtig. Denn im Fall einer Scheidung zählt nur das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen bei der Feststellung des sogenannten Vermögenszuwachses.

Tipp 2: Klären Sie die Eigentumsverhältnisse untereinander

Klare Eigentumsverhältnisse durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch schaffen Sicherheit. Entweder wird der Partner Miteigentümer oder erhält ein Vorkaufsrecht. Es besteht die Möglichkeit ein Wohnrecht einzuräumen oder es kann eine Anteilsquote vereinbart werden, die sich nach dem Finanzierungsbetrag richtetet, den jede Partei einbringt.

Gemeinsam im Traumhaus alt werden, das möchten alle Paare, doch um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich im Fall einer Trennung einigen, was mit dem Haus passieren soll. Welcher Partner bleibt im Haus? Wie soll der andere entschädigt werden? Wird das gemeinsame Haus dann verkauft? Wer diese Fragen vorher klärt, spart sich viel Ärger.

Wichtig auch zu wissen, dass Sie als unverheiratetes Paar nicht dem gesetzlichen Erberecht unterliegen. Dass heißt die gesetzlichen Erben wie Kinder, Eltern oder Verwandte haben Anspruch auf das Haus. Sollte Ihr Lebenspartner versterben, riskieren Sie ohne eine klare Eigentumsregelung eine Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Erben oder verlieren im schlimmsten Fall den Anspruch auf das Haus.

Tipp 3: Halten Sie alle Regelungen vertraglich fest

Halten Sie alle Regelungen, die Sie gemeinsam in Bezug auf Ihren Hausbau treffen, vertraglich und schriftlich fest. Dazu eignet sich ein privatrechtlicher Vertrag. Dieser funktioniert ähnlich wie ein klassischer Ehevertrag.

Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese ist an das Bürgerliche Gesetzbuch gebunden. Das bedeutet für Sie, wenn Sie eine Regelung nicht im Vertrag exakt formuliert haben, gilt die gesetzliche Regelung. So sind zum Beispiel beide Partner einer GbR zu 50 Prozent am gemeinsam gebauten Haus beteiligt ohne, dass dies im Grundbuch festgehalten wird. Die Gründung einer GbR hat jedoch den Nachteil, dass sie relativ aufwendig ist und zum anderen Buchführungspflicht besteht.

Beide Möglichkeiten, ob privatrechtlicher Vertrag oder GbR müssen muss vom Notar beglaubigt werden. Der Notar berät Sie auch bei der Gestaltung des jeweiligen Vertrages. 

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Isabel Pinot
(Hauskaufverkäuferin)

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